Das Schlucken oder Verschlucken von kleineren Fremdkörpern stellt bei Kleinkindern ein nicht zu seltenes Ereignis dar. Findet der Fremdkörper den richtigen Weg über die Speiseröhre und damit, wie einer meiner Fachlehrer in der Ausbildung immer zu sagen pflegte „vom Biss zum Schiss“, so muss dies nicht immer zwingend ein ärztliches Handeln nach sich ziehen. Beim Verschlucken in die falsche Röhre, also in die Trachea oder tiefer, sieht das meist schon anders aus. Es muss aber nicht immer zum notfallmäßigen Handeln führen.
Eine Ausnahme stellt das Schlucken oder Verschlucken von Knopfbatterien dar. Vor allem Größen ab 20 mm Durchmesser (1, 2) bleiben gerne in einer dieser beiden Röhren stecken und führen binnen kürzester Zeit zu massiven Ulzerationen an deren Schleimhäute; hervorgerufen durch elektrische Entladung oder austretende Batteriesäure. Ein solches Ereignis ist grundsätzlich als Notfall zu werten und erfordert zur Vermeidung bzw. Eingrenzung o. g. Schädigungen immer ein zügiges Handeln.
Die folgenden beiden Bilder zeigen ein Experiment mit einer solchen Knopfzelle sowie einem Stück Kochschinken. Der Zeitraum zwischen den beiden Aufnahmen betrug exakt eine Stunde. Das Ausmaß der Schädigung ist deutlich zu erkennen.
Auch wenn das Schlucken oder Verschlucken nicht direkt beobachtet wurde können bestimmte Symptome darauf hinweisen:
- geöffnetes Spielzeug mit fehlender Knopfzelle
- Würgen
- übermäßiger Speichelfluss
- plötzlicher Reizhusten
- Schluckprobleme
Darum am besten nur Spielzeug mit verschraubbarem Verschluss des Batteriefaches verwenden.
Die AWMF Leitlinie „Interdisziplinäre Versorgung von Kindern nach Fremdkörper aspiration und Fremdkörperingestion“ (3) empfiehlt z. B. bei Ingestion eine zwingende endoskopische Entfernung binnen zwei Stunden nach Aufnahme des Fremdkörpers.
(1) Batteries Cause Devastating Injuries. National Capital Poison Center