Und schon wieder die Bayern…

Und schon wieder die Bayern…

Seit einigen Tagen schlagen die Wellen im südlichsten Bundesland mal wieder ein wenig höher. Jeder welcher den Kopf etwas in der Materie hat, dem dürfte der Hintergrund geläufig sein. Wem er nicht geläufig ist, dem sei über den folgenden Link die Möglichkeit gegeben sich über den Stein des Anstoßes zu informieren.

DBRD „Rettungsassistent nach i.v.-Zugang gekündigt“

Den Fall bzw. dessen Hintergründe möchte ich hier keinesfalls bewerten. Die Präsenz dessen in den sozialen Medien hat jedoch zu massiven, teilweise nicht gerade sehr professionell geführten, Diskussionen in selbigen geführt.

In Folge des derzeitigen Standes hat der DBRD eine Empfehlung ausgesprochen, nach welcher jedem RA / NotSan in Bayern bei Ergreifen einer invasiven Maßnahme angeraten wird einen Notarzt nachzufordern.

WICHTIGE EMPFEHLUNG FÜR DIE RETTUNGSDIENSTMITARBEITER IN BAYERN

Diese wiederum führte zu einem erneuten Ansturm von sachlichen bis meiner Meinung nach äußerst überheblichen Kommentaren, welche der Sache nicht gerade dienlich sind. Vielleicht auch weil sie falsch verstanden wird und weil der ein oder andere sich auch heute noch nicht so ausführlich mit der rechtlichen Situation auseinander gesetzt hat wie er sollte.

Die Aufgabe eines Berufsverbandes ist u. a. der Schutz seiner Mitglieder. Und genau hierum geht es; und vielleicht auch noch ein wenig mehr.

Folgt man den reinen Gesetzesvorgaben, so muss leider eingesehen werden das gar nichts klar ist.

Das NotSanG ist ein Ausbildungs- und kein Ausführungsgesetz. Es gibt keine klare Rechtsstellung dass ein BtMG oder HeilprG für den Rettungsdienst oder den Notfallsanitäter anders ausgelegt werden kann. Man muss leider einsehen, dass wir uns, wenn wir invasive Maßnahmen ergreifen, dies immer im Rahmen des § 34 StGB tun und für unser Handeln, nicht nur in diesem Falle, auch die Verantwortung tragen (aber das dürfte klar und selbstverständlich sein). Auch die Generaldelegation ist rechtlich nicht so astrein wie viele immer meinen; und damit betrifft das Ganze leider auch alle anderen Bundesländer.

Setzt man den Hebel nun noch weiter oben an, so wäre nach einer Stellungnahme eines Medizinrechtsanwaltes sogar die Patientenaufklärung, welche einer Verweigerung oder einem „zu Hause lassen“ immer vorausgehen muss, einem Arzt vorbehalten.

Kündigung aufgrund i.v.-Zugang Stellungnahme Juristische Einschätzung zur Mitteilung des Deutschen Berufsverband Rettungsdienst e.V.

Heißt, die Empfehlung des DBRD müsste eigentlich sogar auf diese Maßnahme erweitert werden wenn sichergestellt werden soll, dass sich der Mitarbeiter nicht auf rechtliches Glatteis begibt.

Viele, auch Notärzte, werden jetzt sagen „das ist doch völlig übertrieben“. Auch ich hatte heute schon Gespräche bzgl. diesem Thema. Und meine Meinung hierzu ist….

„Ja, eigentlich völlig übertrieben. Schade dass es erst hierzu kommen muss. Allerdings kann man nicht auf der einen Seite verlange dass der RA / NotSan zwar beim Unterzucker, dem alkoholisiert Bewusstlosen und, und… …und der Verweigerung die Kohlen aus dem Feuer holt und dort schon in Lage sein soll sich in einem schwammigen Bereich zu bewegen. Auf der anderen Seite wird aber auf eine strikte Einhaltung aller nur möglichen Rechtsvorgaben und -auslegungen gedrängt um ihm das Leben und Handeln zu erschweren. Da halt ich’s ziemlich bayrisch – ganz oder gar ned!“

Auch ist mir klar, dass eine Umsetzung einer solchen Empfehlung den Rettungsdienst, Notartzdienst wie auch die Notaufnahmen kollabieren lassen wird. Aber leider wollen es die Legislative, der Amtsschimmel sowie die ÄLRD nicht anders.

Der einzige Ausweg aus diesem Dilemma wäre eine, meiner Meinung nach schon lange überfällige, Anpassung des HeilprG sowie des BtMG. Vielleicht würde eine stringente Umsetzung sogar dazu führen dass der Gesetzgeber wie auch andere Gremien endlich aufwachen und verstehen dass die Säulen auf denen unser Rettungsdienst heute steht und nach denen er „funktioniert“ nicht mehr zeitgemäß sind. Es muss sich einiges ändern….

  • die Stellung der RA / NotSan
  • die Teamfähigkeit einiger im rettungsdienstlichen wie ärztlichen Bereich
  • die politische Ansage zur Anspruchshaltung der Bevölkerung in Sachen Nutzung des Rettungsdienstes
  • die Bezahlung des präklinischen wie auch klinischen Personals in den Notaufnahmen, und weiteres um den Beruf wieder attraktiv zu machen

Und das sind nur einige Punkte. Ansonsten sehe ich ziemlich Schwarz was eine sichere präklinische und klinische Notfallversorgung angeht. Das System wird so nicht mehr lange durchhalten.

Vielleicht sehen wir also in dem ein oder anderen Handeln eines Berufsverbandes oder auch anderer engagierter Personen in diesem Bereich nicht gleich einen persönlichen Angriff oder Eingriff in unsere „gar nicht so sichere Handlungszone“ sondern denken darüber nach wie wir unterstützen können um endlich zu einem für alle und vor allem dem Patienten dienlichen Ziel zu kommen.

So… und jetzt könnt ihr mich steinigen. Aber vorher bitte nochmal über den oben stehenden Text nachdenken!!! Der Nachdruck liegt auf NACHDENKEN!

 

 

Ein Gedanke zu „Und schon wieder die Bayern…

  1. Heute, am 10.05.2018, wurde auf dem 121. Deutschen Ärztekongress in Erfurt das „Fernbehandlungsverbot gekippt“!

    Darüber entschieden hat die Bundesärztekammer – ohne Patientenvertreter, in der Hoffnung, dass die Landesärztekammern mitziehen. Das digitale Zeitalter wird als Grund herangezogen, um im noch nicht vergangenen Managementzeitalter zusätzlich Gelder zu mobilisieren. Ethisch ist dieses Vorgehen für den ärztlichen Berufsstand für mich inakzeptabel.

    Mia san mia! – oder wie wir in Bayern sagen: „ Einer fetten Sau den Arsch schmieren“!

    Bayern – allem voran die ÄLRD haben genau darauf gehofft und dringend darauf gewartet.
    Denn das ist die gesetzliche Grundvoraussetzung für das Modellprojekt „Telemedizin Bayern“.
    Gesamtpersonalräte haben diesem Modell-Vorhaben schon vor über einem Jahr zugestimmt und ihre Zustimmung klammheimlich in einem sogenannten Qualitäts- und Dokumentationssytem „hinter“legt.

    Das Notfallsanitätergesetz hat erhebliche Schwächen. Diese werden von Vertretern des ärztlichen
    Berufsstandes gesucht und genutzt, um zu verhindern, was ihrerseits nicht erwünscht ist. Keinerlei
    heilkundlichen Kompetenzen neben der Ärzteschaft!
    Stattdessen installiert man auf Grund des Notfallsanitätergesetzes Planstellen für „Telenotärzte“
    auf den Leitstellen. Die Kassen haben schließlich einen Überschuss – der muss weg!!!!!
    Gehts noch…………..?

    Ärztlicher Notdienst funktioniert nicht – Notarztstandorte werden zeitweise nicht besetzt –
    Facharztstandard keine Vorbedingung für Notärzte – „freiwilliges“ Fortbildungszertifikat für Notärzte – Notärzte, die während ihrer Dienstzeit irgendwo in der Stadt im Wirtshaus abgeholt werden müssen – ……….und Reanimationsstempfel als ECMO für Arme. Im Rahmen eines CIRS erfolgen Empfehlungen, die natürlich juristische Konsequenzen haben können, wenn sie nicht eingehalten werden. Ein Rückschlagventil im Infusionsgerät wird hier genannt, um eine versehentliches Bolusgeschehen bei der Medikamentengabe zu vermeiden. Es wird dabei ganz übersehen, dass der Bayerische Notfallsanitäter kein einziges Arzneimittel verabreichen darf, (auch nicht in Zukunft) bei dem eine versehentliche Bolusgabe Nachteile für den Patienten haben könnte – und Ärzte sollten wissen was sie tun. Die sogenannte Rücklaiufprobe bei der Anlage einer Infusion, wie sie in Berufsfachschulen für den Notfallsanitäter gelehrt wird, findet einfach keine Beachtung. Auch eine versehentliche arterielle Punktion kann dadurch nicht mehr erkannt werden. Deswegen kann ich vor diesem CIRS nur warnen und meine Kollegen darum bitten, den gesunden Menschenverstand beizubehalten.
    Und dann werden SOPs als Standard Operation Procedures verkauft, obwohl es Standing Orders sind, welche nicht einmal bundeseinheitlich sind.
    Im Rahmen des gesetzlich vorgeschriebenen QM (BayRDG) musst du verpflichtend das NIDA-Pad verwenden. Aber nur du- die Ärzteschaft lehnt dies ab! Hast du auch schon mal eine Prozessanalyse daraus erhalten. TRUST macht nur die Struktur aus Leitstellendaten.

    Natürlich hat der DBRD Recht mit seiner Forderung: NOTARZ NACHFORDERN IN BAYERN!

    Wenn man ein miteinander nicht will, dann der NA halt alles selber machen. Dann aber ständig. Der Notarztindikationskatalog ist auslegungsfähig. Voraussetzung ist eine jedoch eine berufsständige Einvernehmlichkeit der Notfallsanitäter. Bei den Ärzten wird dies z. B. bei der agbn schon Jahrzehnte gelebt. Dies könnte dann den Kostenträgern im nächsten TRUST-Gutachten sicherlich auffallen. Unser Problem sind jedoch sicherlich unsere Kollegen in „Hereos-Stiefeln“!
    Eine berufsständiger Interessensverband der Mitarbeiter im „Rettungsdienst Bayern“ ist schon lange überfällig – diese alte Allgemeingewerkschaft überflüssig!

    Mit kollegialen Grüßen

    Bernd Krippner
    Notfalls Sanitäter / Heilpraktiker für präklinische Notfallmedizin / Gemeindekrankenschwester

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