COVID-19 [4] PSA Wiederverwendung

COVID-19 [4] PSA Wiederverwendung

Die Situation mit COVID-19 hat, zumindest in meinem Tätigkeitsbereich, in den letzten zwei Wochen ziemlich an Fahrt aufgenommen. Resultierend daraus entstanden SOPs zum Vorgehen bei rettungsdienstlichen Einsätzen welche grundsätzlich das Tragen von kompletter Schutzkleidung vorsieht; bei Verdacht auf SARS-CoV-2 FFP-2 Masken, ansonsten MNS. Bei der Fülle an Einsätzen versteht sich von selbst, dass ein massiver Verbrauch von EINWEG-PSA entsteht und sicherlich berechtigter Grund zur Sorge bzgl. des Nachschubs besteht.

Nebenbei bemerkt ist es schwierig zu deklarieren wann ein berechtigter Grund auf SARS-CoV-2 besteht und wann nicht. In meinen Augen besteht dieser Verdacht in heutigen Tagen bei jedem Patienten. Einsätze mit Meldebild Treppensturz o. a. und anschließend nachgewiesener SARS-CoV-2 Infektion sind keine Seltenheit mehr.

Wie ich in verschiedenen SoMe Foren und auch schon im täglichen Leben live diskutieren durfte, werden mit Bezug auf die Informationen des RKI [1], Aussagen getätigt, dass FFP-2 oder FFP-3 Masken mehrfach zu verwenden sind um eine Knappheit zu vermeiden.

Hier sei darauf hingewiesen, dass diese Empfehlung für den stationären Bereich herausgegeben wurde und rettungsdienstlich aus Gründen der Nichterfüllbarkeit einer wenn nicht gar zweier Vorgabe-/n nicht anwendbar ist.

Diese Vorgaben wären….

“Bei MNS und FFP-Masken erfolgt die patientenbezogene Wiederverwendung während einer Schicht“ [1]

sowie bedingt (nicht ohne vorherige Lagerungslösung auf dem Fahrzeug und Schulung der Mitarbeiter….

„Nach dem Absetzen der Maske/des MNS sollte diese trocken an der Luft aufbewahrt (nicht in geschlossenen Behältern!) und zwischengelagert werden, sodass Kontaminationen der Innenseite der Maske/des MNS aber auch Verschleppungen auf andere Oberflächen vermieden werden.“ [1]

Hier kann ich aus meiner Sicht nur anraten, FFP Masken im rettungsdienstlichen Setting nicht mehrfach zu verwenden, da eine Kontamination der Außenseite und somit die Gefahr einer Keimverschleppung bei unsachgemäßer Handhabung eigentlich heutzutage bei jedem Einsatz angenommen werden muss.

Was die rechtliche Seite bzgl. Verpflichtung der Vorhaltung von PSA zum Infektionsschutz durch den Arbeitgeber angeht hat sich im Auftrag des DBRD ein Fachanwalt für Medizinrecht geäußert [2].

Keiner, auch nicht ich, will in diesen Tagen zur Revolution aufrufen! Allerdings sollte auch klar sein, dass bei Mangel an Schutzkleidung ein fach- und sachgerechtes Arbeiten mit Priorität des Eigenschutzes nicht möglich ist. Hier sollte durch Arbeitgeber, Rettungszweckverbände sowie den oberen Behörden dringlich und zeitnah eine Lösungsmöglichkeit mit Ziel der Sicherstellung des Nachschubs erarbeitet werden.

Denn ebenso klar ist, die Mehrfachverwendung von FFP Masken bei Infektionsverdacht, der wie oben erwähnt eigentlich grundsätzlich anzunehmen ist (sonst müsste ich mich ja auch nicht bei jedem Patienten verkleiden), ist im Rettungsdienst eine denkbar ungute bis unmögliche Lösung und eigentlich der Inbegriff der konsequenten Inkonsequenz. So wie auch die schon gelesenen Aussagen dass Schutzbrillen am Ende einer Schicht desinfiziert werden. Bitte nein… sondern nach jedem Patienten.


[1] Mögliche Maßnahmen zum ressourcenschonenden Einsatz von Mund-Nasen- Schutz (MNS) und FFP-Masken in Einrichtungen des Gesundheitswesens bei Lieferengpässen im Zusammenhang mit der neuartigen Coronavirus- Erkrankung COVID-19. RKI 13.03.2020 online abgerufen am 02.04.2020

[2] ARBEITS- UND STRAFRECHTLICHE EINSCHÄTZUNG ZU FEHLENDER SCHUTZAUSRÜSTUNG IM RETTUNGSDIENST. Dr. Brock Lübeck, 01.04.2020 online abgerufen am 02.04.2020

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